1. Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen von Oldtimer Traum GmbH werden auf Basis dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
1.2 Die Kunden von OT sind sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB) als auch Unternehmer nach § 14 BGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung von OT. Der Geltung von abweichenden AGB wird ausdrücklich widersprochen.
1.4 Sofern nicht näher in den AGB bezeichnet gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches bei Geschäften mit Verbrauchern und die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
bei Geschäften mit Unternehmern.
2. Auftragserteilung und Durchführung
2.1 Für alle Lieferungen und Leistungen, die OT erbringt, wird ein Auftrag erstellt, in dem die zu
erbringenden Lieferungen oder Leistungen bezeichnet werden und der voraussichtliche
Fertigstellungstermin oder Liefertermin angegeben ist.
2.2 Für Verträge, die der Kunde nicht in den Geschäftsräumen von OT eingeht gibt der Kunde
anhand der Produktbeschreibung ein Angebot über ein Online Bestellformular, telefonisch oder per
E-Mail ab. OT kann das Angebot innerhalb 5 Werktagen annehmen und wird dazu eine
Auftragsbestätigung erstellen.
2.3 Zur Erstellung des Auftrags wird im Rahmen der Bestandsaufnahme mit dem Kunden der
Umfang der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen definiert. Der Kunde erhält einen
Durchschlag vom Auftrag.
2.4 Nennung eines verbindlichen Werkstatttermins kann erst erfolgen, sobald die Verfügbarkeit von
Ersatzteilen und Lieferungen und Leistungen Dritter durch OT ermittelt wurde.
2.5 Dem Kunden wird bei Inobhutnahme für den Werkstattaufenthalt ein voraussichtlicher
Fertigstellungstermin genannt.
2.6 Durch den Auftrag wird OT ermächtigt, Unteraufträge zu vergeben und Probe- und
Überführungsfahrten durchzuführen.
2.7 Kommt es während der Ausführung des Auftrags zu Änderungen oder Erweiterungen des
Umfangs, nennt OT dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen
Fertigstellungstermin.
2.8 Handelt es sich beim Auftrag um eine Restauration oder Beseitigung eines Unfallschadens am
Auftragsgegenstand, muss zur Ermittlung der notwendigen Arbeiten zunächst der
Restaurationsbereich oder Unfallbereich freigelegt werden. Dafür wird ein Auftrag erstellt, der den
Leistungsumfang der Demontage und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin beschreibt.
2.9 Kann OT den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne
eigenes Verschulden nicht einhalten, wird der Vertrag angepasst nach der Lehre vom Wegfall der
Geschäftsgrundlage. § 313 BGB findet analoge Anwendung.
„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass eine Partei daran
hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn
und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:
(a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und
(b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und
(c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten
vermieden oder überwunden werden können.
2.10 Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei
betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Punkt 2.9 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser
Klausel erfüllen:
(I) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer
Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;
(II) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige
Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;
(III) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;
(IV) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder
Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition,
Verstaatlichung;
(V) Pest, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
(VI) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln,
Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;
(VII) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik,
Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
2.11 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das
Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer
vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen
vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt
wird.
Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu
dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten
Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange,
wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert.
Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige,
was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird,
so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines
angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien
ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des
Hindernisses 120 Tage überschreitet.
3. Versicherung und Gefahrübergang
3.1 Fahrzeuge und ausgebaute Baugruppen/ Bauteile die aufgrund eines Auftrags in der Obhut von
OT sind, sind durch eine Werkstatthaftpflichtversicherung versichert. Den Umfang der Versicherung
kann der Kunde in den Geschäftsräumen von OT einsehen.
3.2 OT nimmt den Auftragsgegenstand nur während den Öffnungszeiten in Obhut. Stellt der Kunde
den Auftragsgegenstand außerhalb der Öffnungszeiten auf oder vor dem Betriebsgelände ohne
vorherige ausdrückliche Absprache mit OT ab, findet keine Inobhutnahme statt und das Risiko geht
nicht auf OT über.
3.3 Wird der Transport des Auftraggegenstands durch OT durchgeführt, erfolgt die Übernahme des
Risikos an der Adresse des Kunden oder am vereinbarten Abholort.
3.4 Bei Lieferung durch Dritte geht die Gefahr, sofern der Kunde Unternehmer ist bei Übergabe an
das Transportunternehmen an den Kunden über. Um das Risiko beim Transport zu reduzieren kann
der Kunde den Transport auf seine Kosten versichern.
3.5 Wünscht der Kunde die Inobhutnahme seines Fahrzeuges bis zum Werkstatttermin, z.B zur
Beschaffung von Ersatzteilen oder aufgrund eines Defektes, der die Verkehrssicherheit erheblich
gefährdet wird hierfür ein gesonderter Auftrag erstellt. Mit diesem werden Standzeit, Gebühren und
Gefahrübergang geregelt.
4. Abnahme, Rechnungsstellung & Zahlung
4.1 Nach Beendigung des Auftrags wird der Kunde benachrichtigt. Mit Übergabe des
Auftragsgegenstands in den Geschäftsräumen von OT geht die Gefahr auf den Kunden über.
Gleiches gilt, wenn der Kunde den Auftragsgegenstand spätestens nach drei Werktagen ab dem Tag
des Zugangs der Benachrichtigung nicht abholt und dadurch in Annahmeverzug gerät. OT ist in
diesem Fall berechtigt, dem Kunden die ortsüblichen Aufbewahrungsgebühren im Rahmen des
Rechts auf Schadensersatz wegen Annahmeverzugs zu berechnen.
4.2 Wenn der Kunde den Auftragsgegenstand nicht abnimmt, kommt er unter den gesetzlichen
Voraussetzungen in Annahmeverzug und muss u.a. die Leistungsgefahr tragen, also die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der Beschädigung. OT ist dann nur noch für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit verantwortlich, § 300 Abs. 1 BGB findet Anwendung.
4.3 Der Kunde, soweit er Unternehmer ist, ist verpflichtet, Lieferungen und erbrachte Leistungen
unverzüglich nach Erhalt auf Qualität, Identität, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen.
Bei Unternehmern müssen Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach Erhalt der Lieferung oder Leistung schriftlich geltend zu machen.
4.4 Mit der Rechnung erhält der Kunde die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und die
Übersicht der verwendeten Materialien und Ersatzteile.
4.5 Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Auftraggegenstands und Aushändigung der
Rechnung sofort und ohne Abzug in bar fällig.
4.6 Die Umsatzsteuer wird im Gesamtpreis offen ausgewiesen und geht zu Lasten des Kunden.
4.7 Wurde Lieferung des Auftragsgegenstands vereinbart, beinhaltet die Rechnung auch die
Transportkosten und wird im Voraus an den Kunden versendet. Die Zahlung der Rechnung ist sofort
nach Zugang der Rechnung fällig. Die Lieferung des Auftraggegenstands erfolgt erst nach
vollständiger Bezahlung durch den Kunden.
4.8 Bei Unternehmern sind Korrekturen der Rechnung spätestens 6 Wochen nach Zugang der
Rechnung anzumelden.
5. Haftung für Sachmängel
5.1 Die Haftung für Sachmängel beginnt mit der rügelosen Abnahme des Auftragsgegenstands und
verjährt mit den nachfolgenden Fristen:
(I) Für gelieferte Neuteile & Neufahrzeuge 2 Jahre
(II) Für Werkleistungen (Werkstattaufträge und Restaurationen) 1 Jahr
(III) Für gelieferte und verbaute Gebrauchtteile 1 Jahr, wobei der Sollzustand des
gebrauchten Teils vor Bestellung zwischen OT und Kunden definiert werden muss und der
Istzustand vor Einbau durch den Kunden abgenommen wird
(IV) Für gebrauchte Fahrzeuge 1 Jahr
(V) Für durch den Kunden angelieferte und durch OT verbaute Teile wird keine Haftung
übernommen
5.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, so schließt OT die Gewährleistung für Werkleistungen,
gebrauchte Fahrzeuge und Gebrauchtteile vollständig aus, es sei denn, es wird schriftlich etwas
anderes vereinbart.
5.3 Schäden, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Pflichten zurück zu führen
sind oder Verletzung an Leben, Körper oder Gesundheit, sind von den Verjährungsverkürzungen aus
Ziffer 5.1 ausgenommen. Auch die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird
dadurch nicht beeinträchtigt.
5.4 Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde bei OT geltend zu machen. OT hat bei
berechtigten Mängeln das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung.
5.5 Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Obhut
genommen wurden, ist ausgeschlossen. Bei unentgeltlicher Verwahrung wird die Haftung auf die
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten beschränkt.
6. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht und Werkunternehmerpfandrecht
6.1 Eingebaute Ersatzteile, Baugruppen & Zubehör (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung im Eigentum von OT sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil des Auftragsgegenstands
geworden sind.
Wenn Vorbehaltsware mit anderen OT nicht gehörenden Sachen bzw. einem Fahrzeug untrennbar
verbunden wird, erwirbt OT Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Sofern die
Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde an OT anteilsmäßig das Miteigentum überträgt.
OT nimmt diese Übertragung an. Der Kunde wird das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum an der Sache für OT verwahren.
6.2 Bezahlt der Kunde die Rechnung für durch OT erbrachte Lieferungen und Leistung nicht, so hat
OT das Recht den Auftragsgegenstand so lange zurück zu behalten bis die Rechnung beglichen
wurde.
6.3 Gegebenenfalls entsteht nach § 647 BGB ein Werkunternehmerpfandrecht. Danach hat der
Unternehmer für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten
oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum
Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
7. Verwendung von Bildmaterial
7.1 Das Eigentum am Bildmaterial einschließlich der damit verbundenen Urheberrechte verbleibt
auch durch Übergabe an den Kunden bei OT, jedoch hat der Kunde ein Nutzungsrecht an den ihm
übergebenen Bildern.
7.2 OT verwendet Bilder von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Detailaufnahmen der Aufarbeitung,
für die der Kunde OT beauftragt hat auf Ihrer Internetseite und zu Werbezwecken. OT stellt sicher,
dass das Kennzeichen des Fahrzeugs oder Identifikationsmerkmale wie Fahrgestellnummer, Motoroder
Getriebenummer nicht zu erkennen sind.
8. Datenschutz
Erhobene personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des
Auftrags verarbeitet. Verantwortlich ist: Oldtimer Traum GmbH, Am Güterbahnhof 10a, 79771
Klettgau.
Weitere Informationen auf: https://oldtimer-traum.de/Datenschutzerklärung
9. Außergerichtliche Streitbeilegun
OT ist Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks. Der Kunde kann bei
Streitigkeiten aus diesem Auftrag die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen.
Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines
Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.
Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung.
Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist.
Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-
Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
10. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie die Waren in Besitz
genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein
mit der Post versandter Brief oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Oldtimer Traum GmbH
Am Güterbahnhof 10a
79771 Klettgau
z.Hd. Herrn Stefan Werne
Tel. +49(0)7742/917 95 37
E-Mail service@oldtimer-traum.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Hier finden Sie ein Muster-Widerrufsformular: https://oldtimer-traum.de/Impressum
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht dann nicht, wenn Sie den Vertrag in unserer Werkstatt abschließen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann,
wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der
Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung
gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei
vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Wenn Sie möchten, daß
Dienstleistungen unverzüglich ausgeführt werden, können Sie unter den Voraussetzungen von § 356
Abs. 4 BGB dazu Ihre Zustimmung erteilen.
Nur Verbraucher haben dieses gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht. Vom Widerrufsrecht
ausgeschlossen sind Unternehmer im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
Entgelte werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung nicht berechnet. Wir können die Rückzahlung
verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht
haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag,
an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu
übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf
einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
11. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Angabe zur Teilnahme an der Verbraucherstreitschlichtung:
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Unternehmern ist ausschließlich der Sitz von Oldtimer Traum GmbH. Bei Verbrauchern gilt der Verbrauchergerichtsstand.
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bei Geschäften mit Verbrauchern und die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches bei Geschäften mit Unternehmern.
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